Anmelde- und Teilnahmebedingungen / AGB

1. Anmelde- und Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen des Bildungsgutes Schmochtitz Sankt Benno

Anmeldung

Sie können sich online, per E-Mail, Post oder Fax, anmelden. Bitte teilen Sie uns hierzu alle erforderlichen Angaben mit: Name, Adresse, Telefon und E-Mail sowie bei der Teilnahme von Kindern das jeweilige Geburtsdatum der Kinder. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Anmeldung ist sofort verbindlich. Bei Überbelegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Sie umgehend benachrichtigt. Vor Beginn der Veranstaltung, in der Regel etwa 3 Wochen vorher, erhalten Sie die Rechnung sowie alle notwendigen Informationen für Ihre Teilnahme.

Stornierung

Wenn Sie die Teilnahme an einem Kurs des Bildungsgut Schmochtitzes absagen müssen, bitten wir um sofortige schriftliche Mitteilung.

Der kostenfreie Rücktritt ist bis 8 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei Absage von 7 Wochen und 6 Tage bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 60 % der ausgeschriebenen Kosten und bei Absage 2 Wochen und 6 Tage bis Veranstaltungsbeginn 100 % fällig.

Die Stornierungsgebühren entfallen, wenn Sie verbindlich einen Ersatzteilnehmer anmelden.

Preisgestaltung

Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, pro teilnehmender Person.

Unsere Preise entsprechen meist nicht den Realkosten. Die ungedeckten Kosten werden über verschiedene Zuschüsse beglichen.

Eine Teilnahme an einem Kurs sollte nicht an den Finanzen scheitern. In besonderen Fällen ist eine finanzielle Unterstützung möglich. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit dem Leiter der Veranstaltung vor der Anmeldung.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bildungsgutes Schmochtitz Sankt Benno

I. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen, die in Zusammenhang mit der Überlassung von Betten, Zimmern, Räumen des Bildungsgutes Schmochtitz Sankt Benno (BG Schmochtitz) zur Beherbergung sowie zur Durchführung von Veranstaltungen stehen. Die AGB gelten auch für alle weiteren Räume, Wand- und andere Flächen (u.a. Freiflächen), des BG Schmochtitz in Zusammenhang stehen.

II. Vertragsabschluss

Der Vertrag wird zwischen dem Bistum Dresden-Meißen, Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen. Der Vertrag wird rechtswirksam nach Eingang der Vertragsunterzeichnung beim BG Schmochtitz.

III. Vertragsverpflichtungen

  1. Das BG Schmochtitz ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom BG Schmochtitz schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des BG Schmochtitz zu zahlen. Dies gilt auch für im Auftrag und auf Rechnung des Vertragspartners veranlassten Leistungen und Auslagen des BG Schmochtitz an Dritte. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Sofern Teilleistungen (z.B. Mahlzeiten, Veranstaltungsräume) nicht in Anspruch genommen werden, können diese nicht herausgerechnet werden

IV. Preise,Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeiten

  1. Die Preise können vom BG Schmochtitz geändert werden, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss Änderungen der Anzahl der Betten/Zimmer oder Räume, der Leistungen des BG Schmochtitz oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das BG Schmochtitz dem zustimmt.
  2. Die endgültige Teilnehmerliste soll spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem BG Schmochtitz mitgeteilt werden - bitte unten stehende Stornierungsfristen beachten. Größere Abweichungen zur vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl bedarf  in jedem Fall der Zustimmung des BG Schmochtitz.
  3. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BG Schmochtitz die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das BG Schmochtitz zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
  4. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist das BG Schmochtitz berechtigt, eine angemessene Preisanpassung bis höchstens 10 % des vertraglich vereinbarten Preises vorzunehmen,
    1. wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn mehr als vier Monate liegen und
    2. sich der vom BG Schmochtitz allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis in dem Maße erhöht hat.

V. Rechnungslegung

  1. Die Rechnung wird in Textform erstellt. Bei Zahlungsverzug ist das BG Schmochtitz berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Das BG Schmochtitz ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
  2. Das BG Schmochtitz ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
  3. Wird die Gesamtrechnung eines Veranstalters in Einzelrechnungen gesplittet, wird eine Bearbeitungsgebühr pro Einzelrechnung von 12,00 € erhoben.
  4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Andernfalls wird ein „Korkgeld“ in Rechnung gestellt.

VI. Stornierungsbedingungen (gültig für Verträge, die ab dem 10.04.2024 geschlossen wurden)

  1. Stornierung von Zimmern:
    a. Individuelle Buchungen DZ/EZ
    Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Tage vor Anreise möglich. Sollte sich die Stornierung außerhalb der kostenfreien Frist befinden, werden 80% des zu erwartenden Übernachtungsumsatzes in Rechnung gestellt.
    b. Individuelle Buchungen Ferienwohnungen/Appartements
    Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich. Sollte sich die Stornierung außerhalb der kostenfreien Frist befinden, werden 80% des zu erwartenden Übernachtungsumsatzes in Rechnung gestellt.
    c. Gruppenbuchungen ab 10 Zimmer
    Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung werden:
    • bei Absage bis 80 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,
    • bei Absage von 79 Tagen bis 65 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 %,
    • bei Absage von 64 Tagen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
    • bei Absage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 %, danach 100% des Preises laut Buchungsvertrag pro abgesagten Teilnehmer fällig.
    d. Gruppenbuchungen ab 45 Zimmer
    Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung werden:
    • bei Absage bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,
    • bei Absage von 99 Tagen bis 80 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 %,
    • bei Absage von 79 Tagen bis 65 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %,
    • bei Absage von 64 Tagen bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
    • bei Absage von 28 Tagen Wochen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 %
    • bei Absage bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 %, danach 100 % des Preises laut Buchungsvertrag pro abgesagten Teilnehmer fällig.
    e. Gruppenbuchungen ab 90 Zimmer
    Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung werden:
    • bei Absage bis 140 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,
    • bei Absage von 139 Tagen bis 105 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 %,
    • bei Absage von 104 Tagen bis 70 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %,
    • bei Absage von 69 Tagen bis 35 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
    • bei Absage von 34 Tagen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 %,
    • bei Absage bis 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 %, danach 100 % des Preises laut Buchungsvertrag pro abgesagten Teilnehmer fällig.

  2. Stornierung von Tagungsteilnehmern /Veranstaltungen:
    a. Veranstaltungsbuchung bis 9 Teilnehmer - auch Tagesveranstaltungen
    Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung werden: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vor Tagungsbeginn möglich. Sollte sich die Stornierung außerhalb der kostenfreien Frist befinden, werden 100% des zu erwartenden Umsatzes in Rechnung gestellt.
    b. Veranstaltungsbuchung ab 10 Teilnehmer - auch Tagesveranstaltungen
    Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung werden:
     • bei Absage bis 80 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,
    • bei Absage von 79 Tagen bis 65 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 %,
    • bei Absage von 64 Tagen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
    • bei Absage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 %, danach 100% des Preises laut Buchungsvertrag pro abgesagten Teilnehmer fällig.
    c.  Veranstaltungsbuchung ab 45 Teilnehmer - auch Tagesveranstaltungen
    Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung werden:
    • bei Absage bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,
    • bei Absage von 99 Tagen bis 80 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 %,
    • bei Absage von 79 Tagen bis 65 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %,
    • bei Absage von 64 Tagen bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
    • bei Absage von 28 Tagen Wochen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 %
    • bei Absage bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 %, danach 100 % des Preises laut Buchungsvertrag pro abgesagten Teilnehmer fällig.
    d. Veranstaltungsbuchung ab 90 Teilnehmer - auch Tagesveranstaltungen
    Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung werden:
    • bei Absage bis 140 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,
    • bei Absage von 139 Tagen bis 105 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 %,
    • bei Absage von 104 Tagen bis 70 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %,
    • bei Absage von 69 Tagen bis 35 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
    • bei Absage von 34 Tagen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 %,
    • bei Absage bis 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 %, danach 100 % des Preises laut Buchungsvertrag pro abgesagten Teilnehmer fällig.
  1. Die Abmeldung bedarf der Schriftform.
  2. Für nicht angereiste Teilnehmer wird eine Ausfallgebühr von 100 % des Preises laut Buchungsvertrag in Rechnung gestellt.
  3. Die gebuchten Leistungen errechnen sich aus der vertraglich vereinbarten Buchung des BG Schmochtitz (Übernachtung, Verpflegung, Tagungspauschale, vereinbarte Zusatz­leistungen).
  4. Liegt eine behördliche Verfügung vor und der Vertrag kann nicht erfüllt werden, wird dieser für nichtig erklärt. Eventuell geleistete Anzahlungen werden in dem Fall zurückerstattet.

VII. Rücktritt des BG Schmochtitz

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom BG Schmochtitz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das BG Schmochtitz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Wenn bei einer Option ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist das BG Schmochtitz in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Buchungsanfragen anderer Vertragspartner nach den vorgebuchten Zimmern oder Räumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des BG Schmochtitz keine feste Buchung für diesen Zeitraum unmittelbar und schriftlich vornimmt.
  3. Ferner ist das BG Schmochtitz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. höhere Gewalt oder andere vom BG Schmochtitz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
    2. Zimmerbuchungen oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, bspw. der Person des Vertragspartners oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wurden,
    3. das BG Schmochtitz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BG Schmochtitz in der Öffentlichkeit gefährden kann und gegen elementare Grundsätze des christlichen Glaubens verstoßen wird oder
    4. der Vertragspartner gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine feindliche Haltung vertritt.
  4. Das BG Schmochtitz hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

VIII. Zimmer und Raumbereitstellung

  1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume oder Betten/Zimmer.
  2. Gebuchte Räume stehen zur vereinbarten Uhrzeit; Betten/Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 9:00 Uhr zu räumen. Danach kann das BG Schmochtitz für die zusätzliche Nutzung von Zimmern bis 12:00 Uhr 50% bzw. ab 12:00 Uhr 100% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das BG Schmochtitz für den Vertragspartner auf dessen schriftliche Veranlassung technische Geräte und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Er stellt das BG Schmochtitz von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei.
  2. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte und Einrichtungen des BG Schmochtitz.
  3. Störungen an vom BG Schmochtitz zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen (bspw. W-LAN) werden nach Möglichkeit durch das BG Schmochtitz schnellst möglich beseitigt.

X. Haftung des BG Schmochtitz

  1. Das BG Schmochtitz haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des BG Schmochtitz zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des BG Schmochtitz auftreten, wird das BG Schmochtitz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, das BG Schmochtitz rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen. Mit Blick auf Mängel an der Unterkunft gilt die Frankfurter Tabelle.
  2. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste des BG Schmochtitz werden mit Sorgfalt behandelt. Das BG Schmochtitz übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch und gegen Entgelt des Gastes die Nachsendung derselben. Im BG Schmochtitz vergessene Gegenstände werden ein halbes Jahr aufbewahrt und danach entsorgt. Schadens­ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

XI. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im BG Schmochtitz. Das BG Schmochtitz übernimmt für Verlust, Untergang (Totalvernichtung) oder Beschädigung keine Haftung.
  2. Mitgebrachte Dekorations- und Eventmaterialien (bspw. Feuerwerk) haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem BG Schmochtitz abzustimmen.
  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner das, darf das BG Schmochtitz die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vornehmen.

XII. Haftung des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar und Außengelände, die durch einzelne Teilnehmer, durch die Gruppe als Ganzes, Mitarbeitende des Vertragspartners oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Unberührt bleibt das Recht des BG Schmochtitz, daneben die einzelverantwortlichen Schädiger in Anspruch zu nehmen.
  2. Entstandene Schäden sind umgehend an der Rezeption mitzuteilen.
  3. Das BG Schmochtitz kann von dem Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (bspw. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Gruppen und Organisationen, die nicht über eine entsprechende Dachorganisation versichert sind bzw. für die kein Versicherungsschutz besteht, wird empfohlen, vor Antritt einer Belegung eine entsprechende, zeitlich befristete Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  4. Für die vom Vertragspartner organisierte Gruppe von Personen wie auch für die Sicherstellung von Erster Hilfe ist der Vertragspartner als Veranstalter verantwortlich.
  5. Wird dieses durch den Vertragspartner nicht gewährleistet, wird eine Vertragsstrafe von 500,00 € pro angefangene Stunde berechnet.
  6. Abweichungen sind im Vorfeld mit dem BG Schmochtitz schriftlich zu vereinbaren.

XIII. Urheberrechtliche Forderungen

Alle vom Vertragspartner durchgeführten Musikveranstaltungen müssen von diesem vorab der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften gemeldet werden. Die Gebühren gegenüber der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften trägt der Vertragspartner. Das BG Schmochtitz wird vom Vertragspartner bezüglich aller diesbezüglichen Forderungen freigestellt.

XIV. Datenschutzbestimmung

  1. Das BG Schmochtitz versichert die vertrauliche Behandlung der von dem Vertragspartner angegebenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung des Vertragsinhalts erforderlich sind. Es erteilt dem Vertragspartner auf Anfrage Auskunft, welche Daten des Vertragspartners bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Ausschluss ist die Weitergabe der Daten an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung beauftragt sind.
  2. Das BG Schmochtitz unterliegt dem Kirchlichen Datenschutz (KDG) vom 29. Dezember 2017.
  3. Ausgenommen sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben notwendig sind (bspw. Kontaktnachverfolgung laut Corona-Verordnung)

XV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des BG Schmochtitz.
  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Bistums Dresden-Meißen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bautzen, April 2024

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