Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
1. Vorwort
Das Bildungsgut Schmochtitz St. Benno als Bildungshaus des Bistums Dresden-Meißen versteht sich als ein offenes Haus für jede und jeden, für Groß und Klein, für Jung und Alt. Kirche soll hier ganz konkret als freundlicher und offener Ort erfahrbar werden und ein interessanter Ankerpunkt gerade auch für Menschen sein, die über keine oder wenig Berührungspunkte mit der katholischen Kirche verfügen.
In erster Linie stehen hier diejenigen im Mittelpunkt und werden zum ‚Gesicht‘ des Bildungsgutes, auf welche die Gäste[1] treffen: Das Personal, die Veranstalter sowie andere Gäste und weitere Beteiligte, die im Bildungsgut ein- und ausgehen.
Das institutionelle Schutzkonzept möchte dazu beitragen, diesen offenen Charakter des Hauses weiter zu gewährleisten und dazu verhelfen, jegliche Formen sexualisierten und geistlichen Missbrauchs zu unterbinden.
Grundlagen dieses Schutzkonzepts sind die Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 01.01.2020 sowie die dazugehörigen geltenden Ausführungsbestimmungen, zudem die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst vom 01.01.2020. Prävention im Sinne dieses Schutzkonzeptes erstreckt sich nicht nur auf strafrechtlich relevante Formen sexuellen Missbrauchs, sondern auch auf diesbezügliche Grenzverletzungen und Übergriffe.
2. Risikoanalyse
Risiken und Gefährdungspotenziale im Hinblick auf sexualisierte Gewalt bestehen im Bildungsgut Schmochtitz St. Benno grundsätzlich in Bezug (1) auf das kirchliche Umfeld, (2) auf die räumliche Situation, (3) auf die Menschen, die im Bildungsgut als Mitarbeiter, Gäste oder Beteiligte zugegen sind sowie (4) auf die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
2.1. Kirchliches Umfeld
Das Bildungsgut Schmochtitz St. Benno ist eine kirchliche Einrichtung. Dies ist in Bezug auf dieses Schutzkonzept von daher erwähnenswert, weil aufgrund dessen zunächst von einer besonders wohlwollenden und vertrauensvollen Atmosphäre ausgegangen werden kann, die in vielen Bereichen des ‚Systems Kirche‘ vorzufinden ist oder zumindest sein sollte. Auf der anderen Seite ist diese grundsätzlich positive Atmosphäre gleichzeitig in erhöhter Weise ein Risikofaktor, der entsprechend leichter zu Gelegenheiten des Missbrauchs ausgenutzt werden kann.
2.2. Räumliche Situation
Das Bildungsgut Schmochtitz St. Benno befindet sich im Ambiente eines alten Rittergutes mit verschiedenen Gebäuden sowie einem weitläufigen Parkgelände. Ein Überblick über den Aufenthaltsort von Personen wird dadurch erschwert. Hier ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, sich unbemerkt von anderen an einem versteckten Ort aufzuhalten.
Gäste sind im Bildungsgut Schmochtitz St. Benno in Einzel-, Zweibett- oder Mehrbettzimmern sowie in Ferienwohnungen untergebracht, die von innen mit einem Schlüssel abschließbar sind. Es ergibt sich somit für jeden Gast die Möglichkeit, sich ungestört mit weiteren Personen in einem Gästezimmer aufzuhalten. Zudem wird dadurch die Möglichkeit von 1:1-Situationen erleichtert, da durch das Abschließen der Zugang einer dritten Person verhindert werden kann. In den öffentlichen Bereichen des Hauses bilden insbesondere die Toiletten eine Möglichkeit, sich dort ungestört von Dritten aufzuhalten.
Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, sich Zutritt zum Gelände des Bildungsgutes Schmochtitz Sankt Benno zu verschaffen. Auch die verschiedenen Gebäude sind i. d. R. tagsüber offen zugänglich für jeden. Dies bedeutet, dass auch fremde Personen sich jederzeit Zutritt verschaffen können. Es ist von daher schwierig, jederzeit zu beurteilen, welche Personen Gäste und Beteiligte im Bildungsgut sind und welche sich möglicherweise ‚fremd‘ auf dem Gelände aufhalten. Zudem sind zwar viele Bereiche des Geländes bereits gut ausgeleuchtet, jedoch ist durch die vorhandene Größe und Erreichbarkeit eine ständige Einsicht nicht zu gewährleisten.
2.3. Menschen
2.3.1 Gäste
Jeder Gast im Bildungsgut Schmochtitz St. Benno, sei es als Teilnehmer, Veranstalter oder Beteiligter bspw. einer Handwerker-Firma, kann potentiell Täter oder Opfer werden und stellt so betrachtet ein Risiko in Bezug auf sexualisierte Gewalt dar.
Durch seinen Charakter als Begegnungsort verstärkt sich das Risiko zudem, da im Bildungsgut Menschen gerade bei den Essenszeiten, abendlichen Zusammenkünften in der „Scheune“, bei Gottesdienstfeiern oder auf dem Gelände aufeinandertreffen und sich so begegnen.
2.3.2. Hauptamtliches Personal
Im Bildungsgut arbeiten derzeit 25 Mitarbeiter, die alle beim Bistum Dresden-Meißen angestellt sind. Alle Mitarbeiter haben Kontakt zu Gästen und Beteiligten im Haus. Aufgrund dessen tragen sie in besonderer Weise Verantwortung für ihr Verhalten.
Besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Professionalität des eigenen Verhaltens gilt dem pädagogischen und seelsorglichen Personal des Bildungsgut Schmochtitz St. Benno. Durch ihre Tätigkeit insbesondere mit und an den Menschen stehen sie in besonderer Weise in engerem Kontakt zu den Gästen. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich höhere Risiken hinsichtlich potentieller Grenzüberschreitungen im Hinblick auf geistlichen und sexualisierten Missbrauch.
2.3.3. Ehrenamtliche
Ehrenamtliche sind im Bildungsgut zu verschiedenen Veranstaltungen und Gelegenheiten im Einsatz. Sie sind überwiegend tätig im Bereich der Betreuung der Gäste, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aber auch bei älteren Menschen.
In ähnlicher Weise wie beim hauptamtlichen pädagogischen Personal (s. 2.2.2) ergeben sich hier grundsätzlich höhere Risiken in Bezug auf geistige und sexualisierte Gewalt, da der Kontakt der Ehrenamtlichen zu den Gästen die selbstverständliche Grundlage ihrer Betreuungstätigkeit darstellt.
2.4. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Je nach Veranstaltungsart und Zielgruppe ergeben sich verschiedene Gefährdungspotentiale. So ist zur Beurteilung des Risikos in erster Linie zu differenzieren hinsichtlich der Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den Veranstaltern und den Teilnehmern (z. B. Kinderfreizeit ohne Eltern vs. einer Erwachsenen-Bildungswoche). Höhere Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnisse stellen potentiell ein höheres Risiko im Hinblick auf die Gefahr sexualisierter Gewalt dar.
Ein weiteres Kriterium betrifft die Art der Veranstaltung. Mehrtätige Angebote mit Übernachtung bilden grundsätzlich höhere Gefährdungspotentiale als reine Tagesveranstaltungen.
3. Verhaltenskodex
3.1 Umgang mit dem Verhaltenskodex
Aufgrund der angesprochenen potentiellen Risiken in Bezug auf die Gefährdung durch geistige und sexualisierte Gewalt geben wir uns einen Verhaltenskodex, der uns hilft, das Thema im Bewusstsein zu halten.
Dieser soll den Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung in sensiblen und/oder schwierigen Situationen geben sowie den professionellen Umgang mit Nähe und Distanz reflektieren.
Der Verhaltenskodex wird bei jeder Neueinstellung sowie bei den jährlich stattfindenden Mitarbeiter-Gesprächen thematisiert, schriftlich ausgehändigt sowie inhaltlich zur ersten Mitarbeiter-Versammlung im Jahr aufgegriffen.
3.2. Inhalt des Verhaltenskodexes
* Wir fördern eine Kultur der Offenheit, Achtsamkeit, Wertschätzung und Transparenz gegenüber allen Mitarbeitern und Gästen des Hauses, insbesondere gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.
* Wir möchten Kinder und Jugendliche und Schutzbefohlene vor geistiger und sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen durch Eltern, Betreuern etc. nach unseren Möglichkeiten bewahren und sind daher sensibel, um mögliche Gefährdungspotentiale zu erkennen und zu benennen.
* Wir gewährleisten in allen Bereichen einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz. Dies gilt für die Mitarbeiter untereinander, insbesondere gegenüber unseren Gästen im Haus undvor allem gegenüber Kindern und Jugendlichen.
* Wir geben unseren Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen und schützen sie so vor falschen Verdächtigungenn.
Der Verhaltenskodex ist durch alle Mitarbeiter anzuerkennen und wird jährlich bei der ersten Mitarbeiter-Versammlung im Jahr von ihnen unterschrieben. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex gemäß der Selbstverpflichtungserklärung ist die verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung, für eine Weiterbeschäftigung sowie für die Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Eine Selbstverpflichtungserklärung ist dem Anhang beigefügt.
4. Regelungen bei verschiedenen Personenkreisen
4.1. Hauptamtliche
Hinsichtlich des hauptamtlichen Personals finden die Regelungen des Anstellungsträgers Anwendung (verantwortlich: Bistum Dresden-Meißen). Dieses betrifft die Präventionsschulungen, die Selbstauskunftserklärung sowie die regelmäßige fünfjährige Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Die Kosten für die erneute Vorlage des Führungszeugnisses übernimmt der Arbeitgeber.
4.2. Honorarkräfte
Honorarkräfte anerkennen mit Unterzeichnung des Honorarvertrags die Präventionsschutzordnung und den Verhaltenskodex. Ein entsprechender Passus ist in jedem Honorarvertrag einzufügen.
4.3. Ehrenamtliche
Ehrenamtliche Mitarbeiter bei Veranstaltungen des Bildungsgut Schmochtitz St. Benno, an denen Schutzbefohlene teilnehmen, müssen vor dem Ersteinsatz ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Selbstauskunftserklärung entsprechend der Rahmenordnung Prävention des Bistums Dresden-Meißen zur Einsichtnahme vorlegen. Das erweiterte Führungszeugnis wird für Ehrenamtliche kostenfrei ausgestellt.
Die Einsichtnahme des Führungszeugnisses sowie der Selbstauskunftserklärung wird dokumentiert. Zuständig für die Einholung und Einsichtnahme der Dokumente ist der Mitarbeiter, der die Ehrenamtlichen zum Einsatz beauftragt. Die Dokumentation der Einsichtnahme ist hinterlegt bei der Präventionsfachkraft des Bildungsgutes, die zudem zuständig für die Pflege des Verzeichnisses ist.
Bei einem erneuten Einsatz desselben Ehrenamtlichen ist nach einem Zeitraum von fünf Jahren nach der letzten Vorlage des Führungszeugnisses ein neues Führungszeugnis vorzulegen. Die Einhaltung der Frist überwacht die Präventionsfachkraft in Rücksprache mit dem pädagogischen Mitarbeiter, der die Ehrenamtlichen einsetzt.
4.4. Personal externer Veranstalter
Externe Veranstalter, die im Bildungsgut zu Gast sind, tragen selbst Verantwortung für entsprechende Maßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt. Im Belegungsvertrag werden externe Veranstalter über das Schutzkonzept des Bildungsgutes Schmochtitz hingewiesen und informiert sowie auf ihre diesbezügliche Verantwortung hingewiesen.
5. Beratungs- und Beschwerdemanagement
Grundsätzlich findet das Beratungs- und Beschwerdemanagement Anwendung, wie es im QM-Handbuch des Bildungsguts hinterlegt ist.
Besondere Beachtung gilt dem sensiblen und vertrauensvollen Umgang mit Hinweisen oder Beschwerden, die in irgendeiner Form in Bezug zu sexualisierter Gewalt stehen (s. 3.2). In diesem Fall wird zusätzlich zur Überprüfung und Bearbeitung der Hinweise die Beschwerdestelle des Bistums für Präventionsfragen mit einbezogen bzw. an diese verwiesen.
Ansprechpartner sind unter Punkt 8 aufgeführt.
6. Handlungsleitfäden
Eine Vermutung bzw. Kenntnis von sexualisierter Gewalt stellen für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar. Jede Vermutung und jede Mitteilung muss mit der größtmöglichen Sorgfalt, Umsicht und Diskretion behandelt werden. Es ist dabei stets darauf zu achten, dass in dieser Vermutungsphase sowohl die Fürsorgepflicht im Hinblick auf den Schutzbefohlenen als auch auf den haupt- bzw. ehrenamtlichen Mitarbeiter oder auch externen Seminarleiter nachgekommen werden muss.
Im Allgemeinen gilt:
E.R.N.S.T. machen:
* Erkennen von sexualisierter Gewalt
* Ruhe bewahren
* Nachfragen
* Sicherheit herstellen
* Täter stoppen und Opfer schützen
Zudem werden bei einem Verdachtsfall alle Maßnahmen dokumentiert. Bei Verdacht gegen einen kirchlichen Mitarbeiter wird dies an die entsprechenden Ansprechpersonen (s. 8.) gemeldet. Die Handreichung Prävention (https://www.bistum-dresden-meissen.de/gut-informiert/praevention-sexueller-missbrauch/download/2548/308/17) findet entsprechend Anwendung.
7. Informationen
Dieses Schutzkonzept ist fester Teil des QM-Managementsystems des Bildungsgutes Schmochtitz St. Benno und entsprechend im QM-Handbuch dokumentiert. Auf der Internetseite www.bildungsgut-schmochtitz.de/praevention kann es jederzeit für Interessierte eingesehen werden.
Allen Gästen steht das Präventionsschutzkonzept zur Einsichtnahme an der Rezeption bereit. Auf der Webseite des Bildungsguts wird das Präventionsschutzkonzept angeboten.
Über die Hausinformation, die in den Zimmern ausliegen, wird den Gästen eine Ansprechperson für die schnelle und vertrauliche Hilfe in Verdachtsfällen genannt.
8. Ansprechpersonen
Leitung:
Sebastian Kieslich (Rektor)
Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno
Schmochtitz 1
02625 Bautzen
Telefon: 035935-22-314
E-Mail: sebastian.kieslich@bg-schmochtitz.de
QM-Beauftragter:
N.N.
Präventionsfachkraft:
Verena Saring
Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno
Schmochtitz 1
02625 Bautzen
Telefon: 035935-22-318
E-Mail: verena.saring@bg-schmochtitz.de
Beauftragte zur Prävention von sexualisierter Gewalt des Bistums Dresden-Meißen:
Kommissarische Leitung:
Constantin Greifenhahn (Präventionsbeauftragter des Bistums Dresden-Meißen)
Tel.: 0351 31563-251
Fax: 0351 31563-2251
Mobil: 0173 6944266
E-Mail: constantin.greifenhahn@bddmei.de / praevention@bddmei.de
Beauftragte für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Dienst:
Ursula Hämmerer (Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie)
Chemnitz
ansprechperson.haemmerer@bddmei.de
Manuela Hufnagl (Psychologin und Sozialpädagogin)
Leipzig
ansprechperson.hufnagl@bddmei.de
Dr. Michael Hebeis (Rechtsanwalt)
Dresden
ansprechperson.hebeis@bddmei.de
Beratungsstellen:
Bundesweite Informations- und Beratungsstelle & Hilfetelefon sexueller Missbrauch/Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
Tel. 0800-2255530 (kostenfrei und anonym)
Website: http://beauftragter-missbrauch.de
9. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept ist Bestandteil des Qualitätsmanagements QESplus des Bildungsgutes Schmochtitz Sankt Benno und unterliegt darüber einer regelmäßigen externen Zertifizierung.
Zudem wird das Schutzkonzept spätestens fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten und darauf jeweils nach fünf Jahren überprüft und ggf. aktualisiert. Die sofortige Überprüfung ist bei einem Verdachtsfall fällig.
10. Schlussbemerkungen
Dieses institutionelle Schutzkonzept wurde am 14.09.2021 im Bischöflichen Ordinariat des Bistums Dresden-Meißen eingereicht und mit gleichem Datum vom Rektor des Bildungsgut Schmochtitz St. Benno in Kraft gesetzt.
Hinweise zur Verbesserung und Veränderung werden von den o. g. Stellen gern und dankend angenommen und nach Prüfung eingearbeitet.
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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